Allgemeine Geschäftsbedingung der Firma M-Communications GbR in DarmstadtAllgemeines
Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen des Verkäufers liegen ausschliesslich diese Bestimmungen zugrunde. Sie werden mit Vertragsabschluss, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, als verbindlich anerkannt. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen oder Abänderungen.
Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Die Verkaufsangestellten der Firma M-Communications sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise, 2 Tage ab deren Datum, gebunden. Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, so zum Beispiel Software, gesondertes Zubehör, Installationen oder Schulungen werden gesondert berechnet.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Darmstadt.
Preiserhöhungen nach Vertragsschluss, die auf der Schwankung von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Käufer, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, weitergegeben werden.
Die kleinste abzurechnende Dienstleistungseinheit ist ½Stunde. Bei Dienstleistungen beim Kunden vor Ort, deren Dauer unter 2Stunden liegt, werden zusätzlich Fahrtkosten in Höhe von 1,30 Euro/km berechnet.Liefer- und Leistungsziel
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, es sei denn, dass sie für den Käufer nicht von Interesse sind. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Verbraucher Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
Die Firma M-Communications GbR ist im Fall ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben oder wegen des noch zu erfüllenden Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so ist die Firma M-Communications GbR berechtigt, wahlweise auf Abnahme oder 10% des Kaufpreises als Aufwandpauschale zu verlangen. Im Falle eines Annahmeverzuges behält sich die Firma M-Communications GbR das Recht vor, die Ware auf Gefahr des Käufers einzulagern. Für die Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis eine Pauschale von min. 2,50 Euro / Tag zu zahlen.
Versand und Gefahrenübergang
Die Firma M-Communications GbR versichert jedoch die Ware auf Wunsch auf Kosten des Käufers.
Bei Sendungen an die Firma M-Communications GbR trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma M-Communications GbR sowie die Transportkosten. Im Gewährleistungsfall kann der private Endkunde gegen Nachweis seine Portokosten für die einfachste Versandart geltend machen.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, bar, Nachnahme-bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder bei Selbstabholung zahlbar.
Sollten andere Konditionen vereinbart werden, so bedarf dies der Schriftform. Zahlungsziele bei solchen von uns in Rechnung gestellten Beträgen sind unbedingt einzuhalten. Sämtliche Zahlungen werden auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Sofern der Käufer Kaufmann im Sinn des HGB ist, ist er zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenanspruche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis berechtigt.
Teillieferungen oder Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Der Firma M-Communications GbR steht das Recht zu, den in Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschliessen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
Vom Verzugspunkt an ist die Firma M-Communications GbR berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontenkorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs- etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Die Firma M-Communications GbR ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
Eigentumsvorbehalt
Die Firma M-Communications GbR behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes vor.
Bei Zahlungsverzug – insbesondere nach Nichteinlösen von Schecks – ist die Firma M-Communications GbR berechtigt, ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels oder Ermächtigung, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten für den Abtransport trägt der Käufer in voller Höhe.
Der Käufer verpflichtet sich bei Nichteinlösung eines Schecks, auf Anforderung seitens der Firma M-Communications GbR die erhaltene Ware auf eigene Kosten zurückzusenden.
Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 2 Jahre und an gewerbliche Kunden 1 Jahr, soweit nachfolgend keine entgegenstehende Regelung getroffen wurde.
Sofern der Kaufvertrag unter ausschliesslicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Sinne des § 312d BGB zustande gekommen ist, ist der Käufer berechtigt den Vertrag binnen einer Frist von 2 Wochen zu widerrufen (§ 312d BGB). Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Käufer. Bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren, mit dem Tag des Eingangs der ersten Lieferung. Der Widerruf hat schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn das Rechtsgeschäft zu gewerblichen oder der selbständigen beruflichen Tätigkeit des Käufers dienenden Zwecken abgeschlossen wurde. Der Käufer ist verpflichtet die Ware unverzüglich auf Kosten und Gefahr des Verkäufers zurückzusenden (Portokosten werden zurückerstattet). Übersteigt der Warenwert einen Betrag von 40,00 Euro nicht, so ist der Käufer verpflichtet die Kosten der Rücksendung zu tragen.
Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, die nicht im Verschulden des Käufers liegen, ist die Firma M-Communications GbR nach ihrer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder neu auszuliefern.
Bei Mängeln die der Käufer wegen unsachgemässer Behandlung zu vertreten hat, verpflichtet sich dieser alle anfallenden Nachbesserungs- und Transportkosten zu übernehmen.
Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist.
Der Käufer muss der Firma M-Communications GbR offensichtliche Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen. Sofern der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist, muss der Käufer dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Firma M-Communications GbR frei von jeglicher Gewährleistung.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Durch Abnutzung entstandene Mängel werden nicht durch die Gewährleitung der Firma M-Communications GbR abgedeckt.
Die Firma M-Communications GbR übernimmt keine Gewähr für Mängel die aus ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung entstanden sind. Ferner erlischt die Gewährleistung, wenn der Käufer Eingriffe oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung durch M-Communications GbR durchführt oder durchführen lässt.
Der Käufer soll im Fall einer Mängelrüge das defekte Gerät bzw. Teil mit vollständigem Zubehör, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angaben der Modell- und Seriennummer sowie Kopie der Rechnung, mit der die Ware geliefert wurde, an die Firma M-Communications GbR in der Originalverpackung mit geeigneter Umverpackung senden. Stimmt die Firma M-Communications GbR einer Wandlung zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erstellten Gutschrift in Abzug zu nehmen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Firma M-Communications GbR über. Sollte der Käufer ausserhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden oder sollte sich herausstellen, dass eine Mängelrüge nicht berechtigt ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung von min. 30,00 Euro oder ein sich ergebender höherer Betrag als vereinbart, sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann nach HGB handelt.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollte im Rahmen der Vorbemühungen durch die Firma M-Communications GbR die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.
Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch die Firma M-Communications GbR schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
Nach Erbringung einer Dienstleistung gilt eine Reklamationsfrist von 14 Tagen. Ist innerhalb dieser Zeit keine schriftliche Reklamation eingegangen gilt die Leistung als vollständig anerkannt. Die Reklamation einzelner Teile einer Leistung hat keine Auswirkung auf die anderen Teile der Leistung.
Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet die Firma M-Communications GbR nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Darmstadt. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Darmstadt, falls der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB ist.
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden oder sich sonst eine Lücke erweisen, so soll der Kaufvertrag insgesamt wirksam bleiben. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder der Lücke soll die zulässige Regelung treten, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder der Lücke vermuten.
Geschäftsführende Person ist Stefan Paschold. |